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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1996 - L 9 Ar 305/95   

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https://dejure.org/1996,16592
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1996 - L 9 Ar 305/95 (https://dejure.org/1996,16592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.1996 - L 9 Ar 305/95 (https://dejure.org/1996,16592)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 1996 - L 9 Ar 305/95 (https://dejure.org/1996,16592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld; Unmittelbar; Anwartschaft; Zivildienst; Beitragspflicht; Dienstantritt; Beschäftigung; Arbeitslosenversicherung

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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen, 23.01.2003 - L 3 AL 169/02

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg); Erfüllung der

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen soll deshalb eine Beschäftigung durch den Wehr- oder Zivildienst nach Sinn und Zweck von § 168 Abs. 2 AFG auch dann noch unmittelbar vor Dienstantritt unterbrochen sein, wenn zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Tag des Dienstantritts ein Zeitraum von "etwa vier" Wochen liegt (so ausdrücklich Urteil vom 13. Februar 1986, Az.: L 9 Ar 124/85, Die Beiträge, 1986, S. 188 [189]; s. ferner Urteil vom 21. November 1996, Az.: L 9 Ar 305/95, S. 12 [Hiernach.
  • LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 64/05

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitlslosengeld; Anforderungen an die

    Darin heißt es: "Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat" (dazu auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.01.2003, Az.: L 3 AL 169/02 RdNr.35; Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.02.1986, Az.: L 9 Ar 124/95; ferner Urteil vom 21.11.1996, Az.: L 9 Ar 305/95, S.12; Urteil des LSG Saarland vom 18.05.2000, Az.: L 6 AL 38/99, juris, S.4 f.).
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